Bestattungsvorsorge … aus Fürsorge für die Liebsten

Haben Sie schon einmal über Ihren eigenen Abschied nachgedacht oder sich sogar mit Angehörigen darüber ausgetauscht? Mit einer Bestattungsvorsorge treffen Sie frühzeitig Entscheidungen für Ihre eigene Bestattung und schaffen so Klarheit für sich selbst und Ihre Angehörigen.

Sie legen vertraglich bindend für alle Beteiligten fest, welche Art der Bestattung Sie sich wünschen, wo Sie bestattet werden möchten und wie Sie sich die Zeremonie und Trauerfeier vorstellen.

 

… damit rechtzeitig alles geregelt ist

Wie der Schmetterling irgendwann bereit ist zu fliegen, gibt auch Vorsorge die Kraft, loszulassen – in Ruhe und Vertrauen.

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Können Angehörige von meiner Bestattungsvorsorge abweichen?

Ja, im Trauerfall können Sie Ihren „Wegbegleiter“ unabhängig vom Sterbeort, von den Todesumständen, der gewünschten Bestattungsart und dem Beisetzungsort frei wählen. Einzige Ausnahme: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter seiner Wahl abgeschlossen, so ist diese Entscheidung für alle Beteiligten bindend.

Was ist, wenn sich meine Wünsche nach Vertragsabschluss ändern?

Nach Ausstellung des Totenscheins ist es bei uns in Niedersachsen erlaubt, einen Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufzubahren. Gerne helfen wir dabei, den Verstorbenen zur letzten Ruhe zu betten, sodass Sie die Zeit zum Abschiednehmen in vertrautem Umfeld nutzen können.

Wer kann im Todesfall auf das angelegte Geld für die Bestattung zugreifen?

Nach Ausstellung des Totenscheins ist es bei uns in Niedersachsen erlaubt, einen Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufzubahren. Gerne helfen wir dabei, den Verstorbenen zur letzten Ruhe zu betten, sodass Sie die Zeit zum Abschiednehmen in vertrautem Umfeld nutzen können.

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