Verfügungen …für Selbstbestimmung im Ernstfall

Stellen Sie sich vor, Sie wären nicht mehr in der Lage, für sich selbst Entscheidungen treffen zu können. Das muss in Ihrem Leben nicht eintreten, aber besser, man ist für solch einen Ernstfall gut vorbereitet. Es gibt Verfügungen, die in diesen Fällen allen Beteiligten gute Dienste leisten.

Wenn Sie keine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und keinen Organspendeausweis besitzen, empfehlen wir Ihnen, sich einmal genauer zu informieren.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie zu Lebzeiten fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei schwerer Krankheit oder infolge eines Unfalls wünschen oder ablehnen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Vorsorgevollmacht

Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist uneingeschränktes Vertrauen: Denn mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine vertraute Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihre Angelegenheiten zu regeln, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dadurch entfällt auch die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers.

Organspendeausweis

In einem Organspendeausweis doku-mentieren Sie, welche Organe und Gewebe Sie im Todesfall spenden möchten, welche Sie ausschließen oder ob Sie die Spende sogar gänzlich ablehnen. Bitte denken Sie daran, Ihren Organspende-ausweis immer bei sich zu tragen. Oder Sie halten Ihre Entscheidung einfach online im Organspende-Register fest.

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Ist eine Registrierung meiner Patientenverfügung notwendig?

Keine Panik: Sobald der ärztliche Totenschein ausgestellt wurde und Sie uns beauftragt haben, sind wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen oder erledigen das für Sie – damit Sie den Kopf frei haben.

Was gilt, wenn ich keinen Organspendeausweis habe?

Nur die nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder die im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgelegte Person können eine Todesanzeige aufgeben. Unser Team vom Bestattungshaus Meyer unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und Formulierung und kümmert sich um die Schaltung in den gewünschten Zeitungen und Onlinemedien.

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