Verfügungen …für Selbstbestimmung im Ernstfall

Stellen Sie sich vor, Sie wären nicht mehr in der Lage, für sich selbst Entscheidungen treffen zu können. Das muss in Ihrem Leben nicht eintreten, aber besser, man ist für solch einen Ernstfall gut vorbereitet. Es gibt Verfügungen, die in diesen Fällen allen Beteiligten gute Dienste leisten.

Wenn Sie keine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und keinen Organspendeausweis besitzen, empfehlen wir Ihnen, sich einmal genauer zu informieren.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung halten Sie zu Lebzeiten fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei schwerer Krankheit oder infolge eines Unfalls wünschen oder ablehnen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Vorsorgevollmacht

Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist uneingeschränktes Vertrauen: Denn mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine vertraute Person, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Ihre Angelegenheiten zu regeln, falls Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dadurch entfällt auch die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers.

Organspendeausweis

In einem Organspendeausweis doku-mentieren Sie, welche Organe und Gewebe Sie im Todesfall spenden möchten, welche Sie ausschließen oder ob Sie die Spende sogar gänzlich ablehnen. Bitte denken Sie daran, Ihren Organspende-ausweis immer bei sich zu tragen. Oder Sie halten Ihre Entscheidung einfach online im Organspende-Register fest.

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Ist eine Registrierung meiner Patientenverfügung notwendig?

Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Entscheidend ist, dass die Patientenverfügung korrekt verfasst, unterschrieben und für eine Vertrauensperson auffindbar ist. Eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister ist dennoch sinnvoll, da sie Ärzten und Gerichten im Ernstfall den schnellen Zugriff erleichtert. Die Registrierung kann online selbst vorgenommen werden.

Was gilt, wenn ich keinen Organspendeausweis habe?

Ist kein Organspendeausweis vorhanden, werden nach dem festgestellten Hirntod die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Können sie den Willen der verstorbenen Person nicht eindeutig nachvollziehen, treffen sie die Entscheidung selbst.

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