Ratenrechner:online rechnen lassen und Antrag stellen

Eine Bestattung kostet, daran führt kein Weg vorbei. Damit die Finanzen nicht zur Belastung werden, habe wir uns dazu entschieden, unseren Kunden eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Sorge weniger für Sie dank der ADELTA FINANZ AG, mit der wir zusammenarbeiten. Sie haben die Wahl: Ratenzahlungen von 3 bis zu 36 Monaten!

Mit dem Online-Ratenrechner können Sie hier:

  • die Bestattungskosten auf die voraussichtlichen, monatlichen Raten umrechnen
  • direkt einen Ratenzahlungsantrag stellen

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Was genau ist in den Bestattungskosten alles enthalten?

Keine Panik: Sobald der ärztliche Totenschein ausgestellt wurde und Sie uns beauftragt haben, sind wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen oder erledigen das für Sie – damit Sie den Kopf frei haben.

Wer muss die Bestattungskosten tragen?

Nur die nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder die im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgelegte Person können eine Todesanzeige aufgeben. Unser Team vom Bestattungshaus Meyer unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und Formulierung und kümmert sich um die Schaltung in den gewünschten Zeitungen und Onlinemedien.

Gibt es staatliche Hilfe oder Zuschüsse im Trauerfall?

Alles das nennt sich digitaler Nachlass. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen und ihr dafür eine gültige Vollmacht auszustellen. Hinterlegen Sie dieser Person unbedingt eine Übersicht über alle digitalen Konten samt Zugangsdaten. Ist dies nicht erfolgt, können die Erben auch darauf spezialisierte Systemhäuser mit der Abwicklung Ihres digitalen Nachlasses beauftragen.

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