Ratenrechner:online rechnen lassen und Antrag stellen

Eine Bestattung kostet, daran führt kein Weg vorbei. Damit die Finanzen nicht zur Belastung werden, habe wir uns dazu entschieden, unseren Kunden eine Ratenzahlung anzubieten. Eine Sorge weniger für Sie dank der ADELTA FINANZ AG, mit der wir zusammenarbeiten. Sie haben die Wahl: Ratenzahlungen von 3 bis zu 36 Monaten!

Mit dem Online-Ratenrechner können Sie hier:

  • die Bestattungskosten auf die voraussichtlichen, monatlichen Raten umrechnen
  • direkt einen Ratenzahlungsantrag stellen

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Was genau ist in den Bestattungskosten alles enthalten?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Dazu gehören die Leistungen des Bestattungshauses (Überführung und Versorgung, Sarg und Urne), externe Leistungen (Blumenschmuck, Trauerrede, Grabstein) sowie öffentliche Gebühren für Friedhof, Grabnutzung oder Urkunden vom Standesamt.

Wer muss die Bestattungskosten tragen?

Grundsätzlich sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Es sind also in der Regel die Ehepartner, Kinder oder die Eltern in der Verantwortung, es sei denn, es besteht im Einzelfall eine andere Regelung.

Gibt es staatliche Hilfe oder Zuschüsse im Trauerfall?

Dies ist nur der Fall, wenn die Bestattungskosten nachweislich nicht von den Angehörigen selbst getragen werden können. Dann kann beim zuständigen Sozialamt eine Kostenübernahme beantragt werden.

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