Im Trauerfall… helfen wir bei den Formalitäten

Es ist leider so, dass ein Trauerfall auch eine Vielzahl an organisatorischen Aufgaben mit sich bringt: Abmeldungen, Ummeldungen, Anträge, Kündigungen …

Aber nicht alles müssen Sie allein erledigen.  Auf Wunsch können wir Ihnen ganz viel abnehmen.

Außerdem bieten wir Ihnen in unserem Kundencenter einen digitalen Formalitätenhelfer, der ein komfortabler Abmelde-Assistent ist.

Die wichtigsten und zeitlich dringlichsten Abmeldungen bei den Ämtern nehmen wir für Sie vor. Dafür sind einige Unterlagen erforderlich, die Sie bitte für uns zusammenstellen.

… benötigen wir folgende Dokumente

  • Personalausweis
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde/Stammbuch, Familienbuchauszug
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde/Stammbuch mit Sterbeurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug mit Scheidungsurteil
  • Renten- oder Pensionsbescheide
  • Elektronische Gesundheitskarte/Chipkarte der Krankenkasse

… erledigen wir vieles für Sie  

In Zeiten der Trauer fällt es schwer, sich um Formalitäten zu kümmern. Wir nehmen Ihnen so viel wie möglich ab – damit Sie Raum für den Abschied haben.

  • Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt
    (Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument, das für verschiedene Angelegenheiten wie Erbschaften und Versicherungsansprüche benötigt wird.)
  • Abmeldung von Renten- und Krankenversicherung
  • Beantragung von Sterbegeld (z. B. über Versicherung oder Gewerkschaft)

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Was ist, wenn mir nicht alle notwendigen Dokumente vorliegen?

Keine Panik: Sobald der ärztliche Totenschein ausgestellt wurde und Sie uns beauftragt haben, sind wir als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Beschaffung fehlender Unterlagen oder erledigen das für Sie – damit Sie den Kopf frei haben.

Wer beauftragt die Schaltung der Todesanzeige in der Zeitung?

Nur die nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder die im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgelegte Person können eine Todesanzeige aufgeben. Unser Team vom Bestattungshaus Meyer unterstützt Sie gerne bei der Gestaltung und Formulierung und kümmert sich um die Schaltung in den gewünschten Zeitungen und Onlinemedien.

Was geschieht mit Abonnements, Bankkonten, Social-Media-Accounts?

Alles das nennt sich digitaler Nachlass. Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen und ihr dafür eine gültige Vollmacht auszustellen. Hinterlegen Sie dieser Person unbedingt eine Übersicht über alle digitalen Konten samt Zugangsdaten. Ist dies nicht erfolgt, können die Erben auch darauf spezialisierte Systemhäuser mit der Abwicklung Ihres digitalen Nachlasses beauftragen.

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