Der Nachlass:Erben und Vererben
Liegt im Sterbefall kein wirksames Testament vor, tritt in Deutschland die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Erbfolge in Kraft. Hier wird in Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel), Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) und Erben dritter Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen) unterschieden. Die Ehepartner haben eine Sonderstellung und erben immer neben den Erben der ersten bis dritten Ordnung.
Ein Testament verfassen
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Willen weitergegeben wird, empfiehlt sich ein Testament. So bestimmen Sie selbst, wer was erben soll, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Beachten Sie jedoch: Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtteil.
Sie können Ihr Testament eigenhändig verfassen. Dazu ist Folgendes zu beachten: Ein Testament sollte handschriftlich verfasst und gut lesbar, eigenhändig unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein. Damit es im Todesfall sicher gefunden wird, empfiehlt sich die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht.
Weitere Informationen
Beim Bundesministerium der Justiz finden Sie wertvolle Hinweise zum Thema Erben und Vererben zusammengefasst in einer Broschüre zum Download: www.bmjv.de
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.