Der Nachlass:Erben und Vererben

Liegt im Sterbefall kein wirksames Testament vor, tritt in Deutschland die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Erbfolge in Kraft. Hier wird in Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel), Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) und Erben dritter Ordnung (Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen) unterschieden. Die Ehepartner haben eine Sonderstellung und erben immer neben den Erben der ersten bis dritten Ordnung.

Ein Testament verfassen

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihrem Willen weitergegeben wird, empfiehlt sich ein Testament. So bestimmen Sie selbst, wer was erben soll, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Beachten Sie jedoch: Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtteil.

Sie können Ihr Testament eigenhändig verfassen. Dazu ist Folgendes zu beachten: Ein Testament sollte handschriftlich verfasst und gut lesbar, eigenhändig unterschrieben sowie mit Ort und Datum versehen sein. Damit es im Todesfall sicher gefunden wird, empfiehlt sich die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht.

Weitere Informationen

Beim Bundesministerium der Justiz finden Sie wertvolle Hinweise zum Thema Erben und Vererben zusammengefasst in einer Broschüre zum Download: www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Häufig gestellte Fragen –
für Sie beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

Der Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden und Änderungen oder gar ein Widerruf bedürfen der Zustimmung aller Parteien. Das Testament hingegen ist eine alleinige Willenserklärung des Erblassers. Es kann vollständig handschriftlich oder notariell abgefasst werden. Der Erblasser kann sein Testament jederzeit abändern oder widerrufen.

Was passiert, wenn es mehrere Testamente gibt?

Sind mehrere Testamente vorhanden, gilt in der Regel das zuletzt erstellte oder geänderte Testament, das den formalen Anforderungen entspricht – sofern nichts Abweichendes festgelegt ist. Mit einem ergänzenden Testament können jedoch bestimmte Punkte ergänzt oder geändert werden. Widersprechen sich Testamente, gilt grundsätzlich das spätere. Bei Unklarheiten entscheidet das Gericht darüber, welches Testament gültig ist.

Kann ich ein Erbe auch ausschlagen?

Wer das Erbe z. B. aufgrund von Schulden des Erblassers nicht antreten will, kann die Erbschaft binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Berufung zum Erben ausschlagen – auch für minderjährige Kinder.

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